Der Verbandsdirektor
Insbesondere die aktuell stark wachsenden Zahlen der unbegleiteten minderjährigen Ausländer bzw. Flüchtling stellen die Amtsvormünder bei den Landkreisen und kreisfreien Städten vor große Herausforderungen. Daher soll hier die Möglichkeit der Vereinsvormundschaft aufgezeigt werden:
Info zur Anerkennung als Vormundschaftsverein nach § 54 SGB VIII