Der Verbandsdirektor
Mangels abweichenden Landesrechts ist der KSV M-V, LJA seit dem 01.11.2015 gemäß des zum 01.11.2015 in Kraft getretenen § 42b Abs. 3 SGB VIII zuständig für das Meldeverfahren und die Zuweisung unbegleiteter minderjähriger Ausländer an Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern.
Es wird darauf hingewiesen, dass das LJA beim KSV M-V keine Kompetenzen eines örtlichen Jugendamts für jugendhilferechtliche Maßnahmen bezüglich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer besitzt.
Ansprechpartner*innen
Mitarbeitende | Telefonnummer | E-Mail-Adresse | Raum |
Gau, Jutta | 0385-396899-51 | 3.06 | |
Elvey, Paul | 0385-396899-50 | Elvey(at)ksv-mv.de | 3.16 |
Hier finden Sie eine Prozessbeschreibung zum Meldeverfahren, welches sich in die Bestandsmeldung und die Verteilungsmeldung unterteilt. |