Kostenerstattung für Jugendhilfemaßnahmen

Der KSV M-V erstattet nach den Regelungen des SGB VIII den örtlichen Trägern der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit die Kosten von Jugendhilfemaßnahmen. Die Kostenerstattung dient dem Ausgleich einer unangemessenen örtlichen Kostenbelastung. Bundesweit werden durch Erstattung vor allem die Kosten ausgeglichen, die durch Jugendhilfemaßnahmen für unbegleitet eingereiste minderjährige Flüchtlinge in den Einreiseorten entstanden sind.

Informationsmaterial / Formulare

Kontakt

AnsprechpartnerE-Mail-AdresseTelefonnummer    Raum
Brit Schubert Schubert(at)ksv-mv.de  0385-396899-53     3.10
Susanne Safhöfer    Safhoefer(at)ksv-mv.de  0385-396899-55     3.10