Einrichtungen der Jugendhilfe/Betriebserlaubnisverfahren

Der KSV M-V berät öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe bei der Planung und Betriebsführung von Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung (Heime, sonstige betreute Wohnformen und Tagesgruppen). Diese Zuständigkeit schließt die Durchführung von Betriebserlaubnisverfahren, die Erteilung der Betriebserlaubnis sowie die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern in Einrichtungen gemäß der §§ 45 ff SGB VIII ein.

Die Beratung der Träger von Einrichtungen, die im Bereich des SGB XII Minderjährige über Tag und Nacht betreuen, die Beratung der örtlichen Träger bei der Gewährung von Hilfe nach den §§ 32 bis 35a SGB VIII, insbesondere dabei die Beratung bei der Auswahl von Einrichtungen oder von Pflegepersonen in schwierigen Einzelfällen, sowie die Förderung von sozialraumorientierten Modellprojekten gehören ebenso zu den Aufgaben des KSV M-V.

  • Beratung zu Hilfen zur Erziehung (inkl. § 35a SGB VIII) und Hilfen für junge Volljährige
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Betriebserlaubnisverfahren

Kontakt

Örtliche Zuständigkeiten für Betriebserlaubnisverfahren gem. § 45 SGB VIII

 

Ansprechpartner

E-Mail-AdresseTelefonnummerRaum
Günther, StefanieGuenther(at)ksv-mv.de0385-396899-413.10
Jobke, CarmelaJobke(at)ksv-mv.de 0385-396899-463.10
N.N.  0385-396899-473.09
Mader, SebastianMader(at)ksv-mv.de 0385-396899-483.09
Piske, KatrinPiske(at)ksv-mv.de0385-396899-523.06
Faxnummer:0385-396899-19

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  • Infokatalog

 Kontakt

Safhöfer, Susanne    Telefon:
0385-396899-55
                                  Fax:
0385-396899-29
                                  E-Mail: