Der Verbandsdirektor
FAQ COVID-19_Antworten auf häufig gestellte Fragen_stationäre HzE_Stand 15.12.2020
Vereinfachte Meldung, Antragsverfahren während Corona-Krise 16.10.2020
Aktuelle Hinweise Landesjugendamt u.a. zu den Sommerferien
Aktualisierte Handlungsempfehlungen vom 14.05.2020
GVOBl. Nr. 12 vom 3. April 2020 CoronaVO
Pressemitteilung BMFSFJ 06.04.2020
Empfehlungen zu Umgangskontakten und Heimfahrten
Anschreiben Jugend und Schulsozialarbeit
Tagesgruppenbetreuung während der Einschränkungen
LAGuS 20.03.2020 -Flexibilität bei Arbeitszeit und Sonntagsarbeit
Informationen, Empfehlungen und Hilfestellungen für Träger vom 24.03.2020
Beratungsangebot für die Fachkräfte der Kinder in Notbetreuung
gesetzlicher Erlass soziale Institutionen vom 20. März 2020
Verordnung der Landesregierung
Festlegungen bei Inobhutnahmen
Untersagung von Schulbesuchen zur Eindämmung von COVID-19
Handlungsempfehlung zur COVID-19 in stationären und teilstationären Einrichtungen
Besuchsverbot/-einschränkung in der Einrichtung aufgrund COVID-19-Coronavirus
Hygienemaßnahmen Einsatzkräfte
E-Mails des Landesjugendamtes an Träger und Einrichtugen:
E-Mail Landesjugendamt vom 16.03.2020
E-Mail Landesjugendamt vom 18.03.2020
Hinweis:
Da wir in der Regel keinen Publikumsverkehr haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Besprechungstermin für einen persönlichen Besuch.
Aufgrund der aktuellen Einschränkungen rund um das Corona-Virus kann es in unserem Hause derzeit zu verzögerten Bearbeitungszeiten und ggf. zu einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit kommen.
Der Besucherverkehr ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich und nur, insoweit Sie sich gesund fühlen und symptomfrei sind.
Sie können uns weiterhin per E-Mail, Telefax oder Briefpost erreichen. Sobald die epidemiologische Lage und die infektionsschutzrechtlichen Regelungen es gebieten, werden wir natürlich, ggf. auch schrittweise, zum Regelbetrieb zurückzukehren. Hierüber würden wir dann an dieser Stelle informieren.
Wir bitten hier um Ihr Verständnis. Vielen Dank.
Im Rahmen unserer Internetpräsenz möchte ich Sie herzlich einladen, sich über den Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern umfassend zu informieren. Bereits seit dem Jahr 2002 hat sich der kommunale Verband als verlässlicher Interessenvertreter über seine ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben bzw. Tätigkeitsfelder aktuell als zentrale Stelle der Eingliederungshilfe- und Sozialhilfeträger, sowie seit Juli 2012 als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landesjugendamt) in Mecklenburg-Vorpommern etabliert. Am jetzigen Verwaltungsstandort Am Grünen Tal in Schwerin arbeiten derzeit gut 30 Mitarbeiter tagtäglich, um aktiv die sozialen Prozesse im Land Mecklenburg –Vorpommern zusammen mit den 6 Landreisen und 2 kreisfreien Städten zu gestalten und zu begleiten.
Stöbern Sie gerne in den einzelnen Bereichen und scheuen Sie auch nicht vor Anregungen und/oder gutgemeinter Kritik zurück. Trotz ständiger Überarbeitung und Pflege der Inhalte lässt sich jedoch nicht immer vermeiden, dass diese nicht ganz tagaktuell sind. Hier bitte ich um Ihr Verständnis.
Es grüßt Sie herzlich
N. Voderberg
Verbandsdirektor